Allgemeine Geschäftsbedingungen
Meine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.
Der Maklervertrag mit mir kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme meiner Maklertätigkeit zustande. Grundlage hierfür ist u. a. die Kenntnis meines Exposés und seiner Bedingungen oder der von mir oder meiner Mitarbeiter erteilten Auskunft.
Meine Nachweis - und Vermittlungstätigkeit, meine Exposés usw. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und somit vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne meine Zustimmung ist der Empfänger meiner Nachweis- und Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen Provision oder der vereinbarten Provision verpflichtet, sofern der Dritte das Geschäft abschließt. Weitere Schadensersatzansprüche meinerseits bleiben vorbehalten.
Ich bin berechtigt auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Sofern dies zutreffen sollte, wird hierüber informiert.
Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglichen beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt.
Die Provision ist verdient und fällig bei Abschluß eines Vertrages oder bei Abschluß eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- und Nutzungsbedingungen sind mir von meinen Vertragspartnern mitzuteilen.
Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
Ist dem Empfänger das von mir nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist mir dies umgehend schriftlich, das heißt nach Erhalt des Exposée, bzw. meines Nachweises, innerhalb 4 Tagen mitzuteilen. Sofern dies nicht erfolgt, hat der Kunde mir im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu erstatten, die mir dadurch entstanden sind, dass der Kunde mich nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
Sollten ein oder auch mehrere Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung am nächsten kommt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, sofern dies gesetzlich zulässig ist, Köln.